AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
TN-Touch GmbH & Co.KG
airportparkservice.de
I. Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Firma airportparkservice.de gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt airportparkservice.de nicht an, es sei denn, airportparkservice.de hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn airportparkservice.de in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der Firma airportparkservice.de sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn airportparkservice.de die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.
2.2. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluß zwischen airportparkservice.de und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.3. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma airportparkservice.de sind, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht haben z. B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen , nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
II. Mietvertrag und Shuttle-Service
1. Mietvertrag
1.1. airportparkservice.de bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf International die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in dem von airportparkservice.de betriebenen Parkhaus oder Parkplatz (Kiesheckerweg 120, 40468 Düsseldorf) gegen Entgelt abzustellen und den von airportparkservice.de eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen.
1.2. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch airportparkservice.de kommt zwischen dem Kunden und airportparkservice.de ein Mietverhältnis zustande.
1.3. airportparkservice.de ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, es sein denn, es handelt sich um eine Dauermiete, so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Firma TN-Touch GmbH & Co.KG (airportparkservice.de) ist es gestattet, das Fahrzeug auf die von airportparkservice.de angemieteten Parkflächen zu überführen und zu parken.
1.4. airportparkservice.de steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluß der Fiktion des § 545 BGB airportparkservice.de kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von airportparkservice.de bleiben hiervon unberührt.
2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
2.1. Auf dem Betriebsgelände der Firma airportparkservice.de gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma airportparkservice.de, der Mitarbeiter der Firma airportparkservice.de und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen, nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Firma airportparkservice.de ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.
2.2. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände, ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma airportparkservice.de, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist airportparkservice.de berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
2.3. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma airportparkservice.de ist zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle nicht gestattet. airportparkservice.de ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von airportparkservice.de im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
2.4. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von airportparkservice.de ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.
3. Shuttle-Service
3.1. Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Firma airportparkservice.de stellt airportparkservice.de für maximal sieben Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Firma airportparkservice.de zum Flughafen Düsseldorf International und zurück zur Verfügung.
3.2. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. airportparkservice.de ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
3.3. In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.
3.4. Die Beförderung zum Flughafen Düsseldorf International erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
3.5. Die Ankunftszeit an unserem Parkhaus und die Landezeit am Flughafen Düsseldorf International sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. airportparkservice.de haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei airportparkservice.de den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma airportparkservice.de seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte nicht von airportparkservice.de verschuldete Verzögerungen, ist ausgeschlossen.
3.6. Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf International zum Betriebsgelände der Firma airportparkservice.de erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat airportparkservice.de nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. airportparkservice.de wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
3.7. Bei alkoholisiertem oder randalierenden Personen ist airportparkservice.de berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
3.8. Auf Wunsch stellt airportparkservice.de Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und airportparkservice.de entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
III. Kfz-Dienstleistungen
1. airportparkservice.de ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Firma airportparkservice.de mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz- Dienstleistungen wie Fahrzeugaufbereitung, Scheibenreparaturservice sowie einstweilige Dienstleistungen für die abgestellten Fahrzeuge.
2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an airportparkservice.de zu zahlen.
2. Von airportparkservice.de angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von airportparkservice.de angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die airportparkservice.de angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von airportparkservice.de nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an airportparkservice.de verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von airportparkservice.de kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von airportparkservice.de anerkannt.
V. Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an airportparkservice.de eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass airportparkservice.de kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
VI. Haftung
1. airportparkservice.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von airportparkservice.de sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma airportparkservice.de beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von airportparkservice.de bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Massnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Firma airportparkservice.de TN-Touch GmbH & Co.KG nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Ansonsten übernimmt die Firma airportparkservice.de keine Haftung für Schäden die im Nachhinein deklariert werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe von 2,20 Meter.
3. airportparkservice.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern airportparkservice.de schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von airportparkservice.de auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von airportparkservice.de ausgeschlossen.
6. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von airportparkservice.de verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
7. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an airportparkservice.de ab, soweit airportparkservice.de ein Schaden entstanden ist.
VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von TN-Touch GmbH & Co.KG in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
24-Stunden-Hotline:
0211 / 44034018
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